1.Unterricht/Ausbildung

Die Fahrschule verpflichtet sich zur gewissenhaften Information, Unterrichtung und Ausbildung des Bewerbers entsprechend der zum Zeitpunkt der Ausbildung geltenden Vorschriften der Fahrschüler-Ausbildungsordnung bzw. den Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV). Der Bewerber verpflichtet sich zur pünktlichen Teilnahme und aktive Mitarbeit am theoretischen und pracktischen Unterricht.

2.Entgelte

Das Entgelt ist ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig:

a) für den Grundbetrag bei Vertragsabschluss

b) Für Lehrmittel und Formulare bei deren Aushändigung

c) für Fahrstunden,Vorstellung zur Prüfung sowie Sonderleistungen unverzüglich nach Rechnungsstellung in jedem Fall vor Antritt einer Prüfung.

Behördliche Gebühren und Prüfungsgebühren sind in den Entgelten nicht enthalten.Sie sind sofort nach Zahlungsaufforderung zu entrichten.

3. Haftung

Die Fahrschule haftet bei Unfällen, die sich bei der Ausbildung ereignen,nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung. Sie haften nicht für Nachteile die sich für den Bewerber aus einer Behördlichen oder gerichtlichen Versagung der Fahrerlaubnis oder ähnlichen von höherer Hand verfügten Maßnahmen oder aus der Anberaumung von Prüfungsterminen ergeben. Eine Haftung wegen nicht bestandener Prüfung oder Prüfungsteilen oder wegen nachteiliger Folgen daraus ist ausgeschlossen.

4. Abschließende Bestimmungen

1.Die in der Fahrschule einzusehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. sind Bestandteil des Vertrages.

2.Sofern Gegenstand dieses Vertrages die Ausbildung einer nicht voll geschäftsfähigen Person ist,erhält dieser nur Wirksamkeit,wenn die zur Erziehung berechtigt(en) Person(en) ihr Einverständnis durch Unterschrift auf dem Vertrag erklärt(en). Die Erklärung gilt gleichzeitig als Verpflichtung der/des Erziehungsberechtigten, für alle aus der Durführung des Vertrages entstehenden Kosten aufzukommen.

3.Der Vertrag beginnt mit Leistung der Erforderlichen Unterschrift, er endet mit Erwerb der beantragen Fahrerlaubnis, in jedem Fall aber nach einem Jahr seit Unterzeichnung durch die Fahrschule.

4.Eine eventuelle Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen.


 
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